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Fenster mit Rolladen © BV Rollladen + Sonnenschutz e. V.Für die Nachrüstung oder die Erneuerung von Rollläden gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung © BV Rollladen + Sonnenschutz e. V.
Fenster mit Rolladen © BV Rollladen + Sonnenschutz e. V.Für die Nachrüstung oder die Erneuerung von Rollläden gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung © BV Rollladen + Sonnenschutz e. V.
Zuschüsse für Wärme-, Sonnen-, Einbruchschutz

Förderung für neue Rollläden - Nachrüstung oder Erneuerung

Zuschüsse beziehungsweise Förderkredite vergeben KfW und BAFA sowohl für den Einbau neuer Rollläden als auch für die Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen in diesen Fällen:
 

  • Wenn gleichzeitig die Fenster oder Dachfenster erneuert werden. Mit dieser Förderung können Eigenümer:innen dafür sorgen, dass neben dem Wärmeschutz auch der Sonnenschutz optimal ist.
  • Die Förderung für sommerlichen Wärmeschutz fördert Einbau und Erneuerung von außenliegendem Sonnenschutz mit automatischer Steuerung.
     


In diesen Förderprogrammen kann der Zuschuss beziehungsweise Kredit beantragt werden:
 

  • Bundesförderung effiziente Gebäude - Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA: Gefördert werden neue Rollläden (auch in Verbindung mit neuen Fenstern oder Dachfenstern) mit einem Zuschuss in Höhe von max. 20 Prozent der Sanierungskosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn diese Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
  • KfW-Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358/359: In diesem Programm stehen Förderkredite für alle bereit, die eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungs­bescheid des BAFA haben. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten können mit dem Ergänzungskredit finanziert werden.
  • BEG Wohngebäude – Kredit  (261) – Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Aus diesem Programm erhalten Eigentümer zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung zum Effizienzhaus. Maximal sind 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit plus ein attraktiver Tilgungszuschuss bis maximal 20 Prozent möglich.

Wichtige Hinweise zur Förderung von KfW und BAFA
Der Antrag auf die Förderung muss unbedingt vor Beginn der Sanierung bei KfW und BAFA beziehungsweise bei der Hausbank (für den Kredit) gestellt werden. Damit Eigentümer:innen eine Förderung erhalten, muss der sachverständige Energieberater in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die Förderung beantragen beziehungsweise die notwendigen Bescheinigungen ausstellen.
 


Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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